Die Edelbrennerei Dahlmann-Schmidt verwendet für ihre Schnäpse Obst aus eigenen Anlagen, welches bis zum optimalen Erntezeitpunkt auf dem Baum bleibt. Nur so können sie ihre bekannte Spitzenqualität erreichen. Ihr Schnaps ist kein "Industrieschnaps", sondern eine aufwändig und sorgfältig erzeugte Spezialität!
In ihren Obstbauanlagen erzeugen sie:
Kirschen (Süß- und Sauerkirschen), Renekloden, Mirabellen, Zwetschgen, Walnüsse, Äpfel - nur alte Sorten und Birnen - nur alte Sorten.
Wie ist das nun mit den Geisten, den Bränden und den Wassern?
Der "Geist"
Unter "Geist" versteht man Destillate, bei denen die Früchte (z.B.Schlehen oder Quitten) mit einem Neutralalkohol übergossen werden. Der Alkohol entzieht den Früchten die Geschmacksstoffe. Das Gemisch aus Alkohol und Früchten wird dann gebrannt (destilliert).
"Brand" bzw. "Wasser"
Bei den "Bränden" wird der gesamte Alkohol durch die alkoholische Gärung (Umwandlung des vergärbaren Fruchtzuckers der einzelnen Früchte unter dem Einfluß der Hefen zu Alkohol) erzeugt. Die Früchte werden zerkleinert oder gemust und - meist über den Winter - der natürlichen Gärung überlassen. Die vergorene Mischung - die "Maische" - wird gebrannt. Die gewonnene Menge hängt von der Güte der Früchte ab. Das Produkt wird als "Wasser" (z.B. Zwetschgenwasser, Kirschwasser, Mirabellenwasser, Reneklodenwasser, Quittenwasser usw.) oder als "Brand" (z.B. Obstbrand, Apfelbrand, Birnenbrand) bezeichnet.
Nachdem die EU die Zuckerung fertiger Destillate aufgrund der Initiativen von Österreich, Italien, Frankreich zugelassen hat, mußte auch Deutschland dies erlauben. Der Hinweis "ungezuckert" ist wegen unlauteren Wettbewerbs nicht gestattet. Wird jedoch eine Gegendbezeichnung mit genannt, ist die Zuckerung nicht erlaubt. Deshalb erhalten Sie bei uns "Fränkisches Zwetschgenwasser" , "Fränkisches ....".
1887 von den Urgroßeltern gegründet, ist es für uns eine Verpflichtung die lange Tradition fortzusetzen. Um Sie zu verwöhnen brennen wir alle Destillate doppelt, d.h. wir brennen in zwei getrennten Verfahren, dem "Rauhbrand" und dem "Feinbrand". Hierdurch erreichen wir höchste Qualität, was sich auch in den zahlreichen Prämierungen der letzten Jahre und Jahrzehnte widerspiegelt.
Wir besitzen eine Brennerei, die nur zum "Doppelbrand" geeignet ist. Dies ist natürlich mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden, garantiert aber ein hochwertiges Destillat. Während andere Brennerei-Typen fast ausschließlich mit einem sogenannten "Helm", der nicht gekühlt werden kann, ausgerüstet sind, besitzt unsere Brennerei einen "Deflekmator" mit zwei „Pistoriusbecken".
Wegen des eigenen Obstbaues wurde die Brennerei schon vor Jahrzehnten auf die Erzeugung von Obstbränden (Edelbrände) umgestellt. Da wir das Obst selbst produzieren, können wir den optimalen Erntezeitpunkt bestimmen. Nur voll ausgereifte, aromatisch duftende Früchte ergeben auch ein hochwertiges Destillat. Um die gegendtypischen alten Streuobstbestände zu erhalten, haben wir uns darauf spezialisiert aus alten Obstsorten hochwertige Brände zu erzeugen.
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Kleine Schnapskunde
Wie ist das nun mit den Geisten, den Bränden und den Wassern?
Der "Geist"
Unter "Geist" versteht man Destillate, bei denen die Früchte (z.B.Schlehen oder Quitten) mit einem Neutralalkohol übergossen werden. Der Alkohol entzieht den Früchten die Geschmacksstoffe. Das Gemisch aus Alkohol und Früchten wird dann gebrannt (destilliert).
"Brand" bzw. "Wasser"
Bei den "Bränden" wird der gesamte Alkohol durch die alkoholische Gärung (Umwandlung des vergärbaren Fruchtzuckers der einzelnen Früchte unter dem Einfluß der Hefen zu Alkohol) erzeugt. Die Früchte werden zerkleinert oder gemust und - meist über den Winter - der natürlichen Gärung überlassen. Die vergorene Mischung - die "Maische" - wird gebrannt. Die gewonnene Menge hängt von der Güte der Früchte ab. Das Produkt wird als "Wasser" (z.B. Zwetschgenwasser, Kirschwasser, Mirabellenwasser, Reneklodenwasser, Quittenwasser usw.) oder als "Brand" (z.B. Obstbrand, Apfelbrand, Birnenbrand) bezeichnet.
Nachdem die EU die Zuckerung fertiger Destillate aufgrund der Initiativen von Österreich, Italien, Frankreich zugelassen hat, mußte auch Deutschland dies erlauben. Der Hinweis "ungezuckert" ist wegen unlauteren Wettbewerbs nicht gestattet. Wird jedoch eine Gegendbezeichnung mit genannt, ist die Zuckerung nicht erlaubt. Deshalb erhalten Sie bei uns "Fränkisches Zwetschgenwasser" , "Fränkisches ....".
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Wie ist das nun mit den Geisten, den Bränden und den Wassern?
Der "Geist"
Unter "Geist" versteht man Destillate, bei denen die Früchte (z.B.Schlehen oder Quitten) mit einem Neutralalkohol übergossen werden. Der Alkohol entzieht den Früchten die Geschmacksstoffe. Das Gemisch aus Alkohol und Früchten wird dann gebrannt (destilliert).
"Brand" bzw. "Wasser"
Bei den "Bränden" wird der gesamte Alkohol durch die alkoholische Gärung (Umwandlung des vergärbaren Fruchtzuckers der einzelnen Früchte unter dem Einfluß der Hefen zu Alkohol) erzeugt. Die Früchte werden zerkleinert oder gemust und - meist über den Winter - der natürlichen Gärung überlassen. Die vergorene Mischung - die "Maische" - wird gebrannt. Die gewonnene Menge hängt von der Güte der Früchte ab. Das Produkt wird als "Wasser" (z.B. Zwetschgenwasser, Kirschwasser, Mirabellenwasser, Reneklodenwasser, Quittenwasser usw.) oder als "Brand" (z.B. Obstbrand, Apfelbrand, Birnenbrand) bezeichnet.
Nachdem die EU die Zuckerung fertiger Destillate aufgrund der Initiativen von Österreich, Italien, Frankreich zugelassen hat, mußte auch Deutschland dies erlauben. Der Hinweis "ungezuckert" ist wegen unlauteren Wettbewerbs nicht gestattet. Wird jedoch eine Gegendbezeichnung mit genannt, ist die Zuckerung nicht erlaubt. Deshalb erhalten Sie bei uns "Fränkisches Zwetschgenwasser" , "Fränkisches ....".
Kleine Schnapskunde
Wie ist das nun mit den Geisten, den Bränden und den Wassern?
Der "Geist"
Unter "Geist" versteht man Destillate, bei denen die Früchte (z.B.Schlehen oder Quitten) mit einem Neutralalkohol übergossen werden. Der Alkohol entzieht den Früchten die Geschmacksstoffe. Das Gemisch aus Alkohol und Früchten wird dann gebrannt (destilliert).
"Brand" bzw. "Wasser"
Bei den "Bränden" wird der gesamte Alkohol durch die alkoholische Gärung (Umwandlung des vergärbaren Fruchtzuckers der einzelnen Früchte unter dem Einfluß der Hefen zu Alkohol) erzeugt. Die Früchte werden zerkleinert oder gemust und - meist über den Winter - der natürlichen Gärung überlassen. Die vergorene Mischung - die "Maische" - wird gebrannt. Die gewonnene Menge hängt von der Güte der Früchte ab. Das Produkt wird als "Wasser" (z.B. Zwetschgenwasser, Kirschwasser, Mirabellenwasser, Reneklodenwasser, Quittenwasser usw.) oder als "Brand" (z.B. Obstbrand, Apfelbrand, Birnenbrand) bezeichnet.
Nachdem die EU die Zuckerung fertiger Destillate aufgrund der Initiativen von Österreich, Italien, Frankreich zugelassen hat, mußte auch Deutschland dies erlauben. Der Hinweis "ungezuckert" ist wegen unlauteren Wettbewerbs nicht gestattet. Wird jedoch eine Gegendbezeichnung mit genannt, ist die Zuckerung nicht erlaubt. Deshalb erhalten Sie bei uns "Fränkisches Zwetschgenwasser" , "Fränkisches ....".
Kleine Schnapskunde
Wie ist das nun mit den Geisten, den Bränden und den Wassern?
Der "Geist"
Unter "Geist" versteht man Destillate, bei denen die Früchte (z.B.Schlehen oder Quitten) mit einem Neutralalkohol übergossen werden. Der Alkohol entzieht den Früchten die Geschmacksstoffe. Das Gemisch aus Alkohol und Früchten wird dann gebrannt (destilliert).
"Brand" bzw. "Wasser"
Bei den "Bränden" wird der gesamte Alkohol durch die alkoholische Gärung (Umwandlung des vergärbaren Fruchtzuckers der einzelnen Früchte unter dem Einfluß der Hefen zu Alkohol) erzeugt. Die Früchte werden zerkleinert oder gemust und - meist über den Winter - der natürlichen Gärung überlassen. Die vergorene Mischung - die "Maische" - wird gebrannt. Die gewonnene Menge hängt von der Güte der Früchte ab. Das Produkt wird als "Wasser" (z.B. Zwetschgenwasser, Kirschwasser, Mirabellenwasser, Reneklodenwasser, Quittenwasser usw.) oder als "Brand" (z.B. Obstbrand, Apfelbrand, Birnenbrand) bezeichnet.
Nachdem die EU die Zuckerung fertiger Destillate aufgrund der Initiativen von Österreich, Italien, Frankreich zugelassen hat, mußte auch Deutschland dies erlauben. Der Hinweis "ungezuckert" ist wegen unlauteren Wettbewerbs nicht gestattet. Wird jedoch eine Gegendbezeichnung mit genannt, ist die Zuckerung nicht erlaubt. Deshalb erhalten Sie bei uns "Fränkisches Zwetschgenwasser" , "Fränkisches ....".
Kleine Schnapskunde
Wie ist das nun mit den Geisten, den Bränden und den Wassern?
Der "Geist"
Unter "Geist" versteht man Destillate, bei denen die Früchte (z.B.Schlehen oder Quitten) mit einem Neutralalkohol übergossen werden. Der Alkohol entzieht den Früchten die Geschmacksstoffe. Das Gemisch aus Alkohol und Früchten wird dann gebrannt (destilliert).
"Brand" bzw. "Wasser"
Bei den "Bränden" wird der gesamte Alkohol durch die alkoholische Gärung (Umwandlung des vergärbaren Fruchtzuckers der einzelnen Früchte unter dem Einfluß der Hefen zu Alkohol) erzeugt. Die Früchte werden zerkleinert oder gemust und - meist über den Winter - der natürlichen Gärung überlassen. Die vergorene Mischung - die "Maische" - wird gebrannt. Die gewonnene Menge hängt von der Güte der Früchte ab. Das Produkt wird als "Wasser" (z.B. Zwetschgenwasser, Kirschwasser, Mirabellenwasser, Reneklodenwasser, Quittenwasser usw.) oder als "Brand" (z.B. Obstbrand, Apfelbrand, Birnenbrand) bezeichnet.
Nachdem die EU die Zuckerung fertiger Destillate aufgrund der Initiativen von Österreich, Italien, Frankreich zugelassen hat, mußte auch Deutschland dies erlauben. Der Hinweis "ungezuckert" ist wegen unlauteren Wettbewerbs nicht gestattet. Wird jedoch eine Gegendbezeichnung mit genannt, ist die Zuckerung nicht erlaubt. Deshalb erhalten Sie bei uns "Fränkisches Zwetschgenwasser" , "Fränkisches ....".